Gesetzentwurf Fristverlängerung

Fristverlängerungen für Steuererklärungen

Gesetzentwurf enthält lang ersehnte Fristverlängerungen für Steuererklärungen

Noch am 17. März 2022 wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Fristverlängerung für Steuererklärungen im Deutschen Bundestag mit der Regierungsmehrheit abgelehnt ➚. Dann folgte mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz ein eigener Lösungsvorschlag der Ampel-Regierung zur Verlängerung der Erklärungsfristen für das Jahr 2020. Gleichzeitig wurden mit dem Gesetzesentwurf, so die Deutsche Handwerkszeitung ➚ , auch die Fristen für die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Auf Grund der damals noch gesetzlich geltenden Fristen für die Erklärungen des Jahres 2020 hat das das Bundesfinanzministerium übergangsweise per Erlass (PDF➚ ) auf die Erhebung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen. 

Gesetz zu Fristverlängerungen für Steuererklärungen beschlossen

Am 19. Mai 2022 hat der Bundestag für die Jahre von 2020 bis 2024 die folgenden Fristverlängerungen beschlossen:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Erledigung Ihrer Steuererklärungen durch plietsch! Steuerberatung

Steuererklärungen 2020 – Rückstand

Eine fristgerechte Bearbeitung aller Fälle für 2020 war uns aus verschiedenen Gründen leider nicht möglich. Ursache war insbesondere die Übernahme einer bestehenden Steuerkanzlei, durch die wir einerseits Rückstand übernommen hatten, eine Softwareumstellung erforderlich wurde und viele Nacharbeiten in den Abschlüssen erforderlich wurden. Sogar bis Mitte 2023 hatten wir noch den ein oder anderen Fall aus 2020 in der Bearbeitung.

Steuererklärungen 2021 – Punktlandung

Für die Steuererklärungen für 2021 hatten wir eine Erledigung aller Fälle bis zum Ende der gesetzlichen Frist im August 2023 eingeplant. Für Neukunden, die noch mit Unterlagen des Jahres Vor-Vorjahres zu uns kommen, hatten wir keine fristgerechte Erledigung zugesagt, um die Erstellung der Steuererklärungen bestehender Mandate vorrangig bearbeiten zu können. Dennoch konnten alle Neumandate fristgerecht bedient werden.

Anfang September 2023 waren dann noch einige 2021-er Fälle offen. Nur eine Handvoll davon hatte die Unterlagen rechtzeitig vor Fristende eingereicht bzw. die ausstehenden Fragen beantwortet.

Ziel zur Bearbeitung der Steuererklärungen

Seit Sommer 2023 bearbeiten wir eingehende Steuererklärungen zeitnah. Wir können daher sowohl für Bestands- als auch für Neumandate zusichern, dass Ihre Erklärungen (weit) vor Ablauf der gesetzlichen Fristen erledigt werden. Unser Ziel bei plietsch! ist es, die Abschlüsse und Steuererklärungen des Vorjahres jeweils bis September erledigt zu haben. Für uns heißt das, dass der Jahreswechsel und die Weihnachtszeit endlich einmal besinnlich sein kann.

Für Sie als Mandanten bedeutet das, dass Sie einerseits Ihre Abschlüsse und Erklärungen nicht erst zum Ende der Frist erhalten. Gleichzeitig können wir Sie so im 4. Quartal verstärkt beraten, da die fristgebundenen Arbeiten erledigt sind. So lassen sich z.B. noch Vorauszahlungen anpassen oder Investitionsentscheidungen steuerlich begleiten.


Update vom 19.05.2022: Ergänzung des heutigen Beschlusses im Bundestag

Update vom 21.02.2023: Überschrift angepasst, Artikel neu gegliedert, Zwischenüberschriften ergänzt und interne Ziele zur Frist angepasst

Update vom 25.04.2023: Anpassung Formatierung und Überarbeitung interne Planung

Update vom 05.09.2023: Unterteilung Ziele/ Zwischenüberschriften

Aktuelle Beiträge

Transparenz
Aktuelles

Bürokratiekosten durch Transparenzregister

Deutschlands höhere Belastungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern In den letzten Jahren hat die Transparenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten weltweit stark zugenommen. Insbesondere im Kampf gegen

BFH
Zahl des Monats

Verfahrensdauer beim BFH

Zahlen des Monats im April: 11 Monate und 44% Erfolgsquote Die Verfahrensdauer vor Gericht ist für viele Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung, auch wenn