Zahl des Monats Juli - 16

Zahl des Monats Juli – 16

Unsere Zahl des Monats im Juli ist die 16 – genau genommen 16 Bundesländer –  so viele Bundeländer gibt es, in denen ab 01.07.2022 die Erfassung für die Grundsteuerfeststellung beginnt.

Bundesweit gelten verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. 16 Bundesländer mit zum Teil unterschiedlichen Erfassungs- und Bewertungssystemen und 16 verschiedenen Plattformen zur Einsicht der Grundstücksdaten und zur Bearbeitung der Grundsteuererklärung.

Beispiel Niedersachsen:

Das NDR-Fernsehen hat in der Sendung Hallo Niedersachsen über die Grundsteuerreform berichtet:

Mit Hilfe des Grundsteuer-Viewers (s.u.) können Sie den Lagefaktor für Ihr Grundstück ermitteln. Für die Zwecke der Grundsteuer B stellt die Finanzverwaltung mit dem Grundsteuer-Viewer die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Geodaten im Internet kostenfrei über eine Karte zur Verfügung und dient somit gleichzeitig auch als Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung. Der Grundsteuer-Viewer zeigt ebenso für das jeweilige Grundstück die Bezeichnung der Flurstücke, die amtliche Fläche der Flurstücke oder Flurstücksteilflächen an.

Außerdem werden zur Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung durch die Finanzverwaltung der für den jeweiligen Stichtag maßgebliche Bodenrichtwert und der Durchschnittsbodenwert der Gemeinde ermittelt.

Übersicht der Grundsteuerlösungen der Bundesländer

In unserer Tabelle finden sich eine Übersicht über die genutzten Modelle der Bundesländer und über die Links finden Sie Informationen der Bundesländer zur Grundsteuer bzw. direkt die für die Erklärungen bereitgestellten Angaben.

  BundeslandModellGrundsteueranwendung
Baden-WürttembergLandesmodellhttps://finanzamt-bw.fv-bwl.de/
BayernLandesmodellhttps://www.ldbv.bayern.de/
BerlinBundesmodellhttps://www.berlin.de/grundsteuer/
BrandenburgBundesmodellhttps://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de
BremenBundesmodellhttps://www.geo.bremen.de/
HamburgLandesmodellhttps://www.hamburg.de/fb/grundsteuer
HessenBundesmodellhttps://www.grundsteuer.hessen.de
Mecklenburg-VorpommernBundesmodellhttps://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/
NiedersachsenLandesmodellhttps://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de
Nordrhein-WestfalenBundesmodellhttps://www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
Rheinland-PfalzBundesmodellhttps://www.maps.rlp.de
SaarlandModifiziertes Bundesmodellhttps://www.saarland.de/
SachsenModifiziertes Bundesmodellhttps://www.finanzamt.sachsen.de/
Sachsen-AnhaltBundesmodellhttps://www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de
Schleswig-HolsteinBundesmodellhttps://www.schleswig-holstein.de/
ThüringenBundesmodellhttps://finanzen.thueringen.de/
Übersicht der Links der Landesfinanzverwaltungen zur neuen Grundsteuer

Sonderfall Land- und Forstwirtschaft

Für die der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist der Grundsteuer-Viewer nicht zu verwenden. Leider gibt es für land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke aktuell noch keine Bearbeitungsgrundlagen seitens der Finanzverwaltung bzw. Softwarehersteller. Diese Informationen sollen laut Finanzämtern noch folgen.  

Bitte beachten Sie, dass wir für land- und forstwirtschaftliches Vermögen keine Aufträge von Neukunden annehmen können.


Update vom 10.08.2022: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert eine Verlängerung der Abgabefristen zu den Grundsteuererklärungen sowie eine Vereinfachung des Bundesmodells. Ob diese von Steuerberaterkammern und -Verbänden bereits seit letztem Jahr geforderten Verlängerungen kommen, bleibt abzuwarten. Stimmen aus der Finanzverwaltung lassen vermuten, dass die Zeit ohnehin knapp wird, um bis 2025 eine neue Berechnungsbasis zu schaffen.

Update vom 06.02.2023: Fehlerhafter Link zum NDR gelöscht.

Update vom 15.03.2023: Fehlerhaften Link zum DIHK gelöscht und Formatierung der Überschriften.

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