§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw Az
Aba Abf Abg Abk Abl Abr Abs Abt Abz

Abgabepflicht

Nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer unterliegt der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß § 46 EStG ➚. Häufig lohnt sich aber die freiwillige Abgabe der Steuererklärung, um Werbungskosten, Sonderausgaben u.ä. geltend machen zu können.

plietscher Tipp: Sollte bei der Berechnung tatsächlich einmal eine Nachzahlung entstehen, wird die Steuererklärung einfach nicht eingereicht.

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