Betriebsausgaben (BA) sind alle Aufwendungen, die betrieblich bedingt sind – d.h. alle Anschaffungen oder eingekaufte Dienstleistungen, die zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigt werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Miete, Firmenwagen, Versicherungen oder Weiterbildungskosten. Sie können von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und mindern somit den Gewinn eines Unternehmens. Betriebsausgaben werden in der Buchhaltung unter Einhaltung der GoB erfasst. Steuerliche Besonderheiten bzw, Einschränkungen werden im Einkommensteuergesetz geregelt.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen