Durch Investitionszulagen wurden bis 2013 Investitionen– bzw. Erstinvestitionen –durch steuerfreie Subventionen gefördert. Fördergebiet waren die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gefördert wurden das verarbeitende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen sowie Beherbergungsgewerbe. Die Zulagen waren im Investitionszulagengesetz (InvZulG) geregelt.