Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt. Die Unterstützungskasse gewährt „keinen Rechtanspruch“ auf ihre Leistungen, sodass steuerliche Pflichten für den Arbeitnehmer erste entstehen wenn er eine Leistung bezieht.
Es gibt zwei Formen der Unterstützungskasse: