Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:
Die Verwaltungsgerichte bilden die unterste Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte. Sie überprüfen Entscheidungen von Behörden und entscheiden in erster Instanz über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.