gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
Ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (gBgA) ist eine Einrichtung oder Geschäftsbereich eines gemeinnützigen Vereins, der wirtschaftliche Aktivitäten ausübt und Gewinne erzielt. Diese Gewinne unterliegen in der Regel der Besteuerung, da sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber die Einnahmen können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
vGA
verdeckte Gewinnausschüttung
VG
Verwertungsgesellschaft
UmwG
Umwandlungsgesetz
ph G
persönlich haftender Gesellschafter
PartGmbB
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
MoPeG
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz)
KVG
Kapitalverwaltungsgesellschaft
KStR
Körperschafsteuer-Richtlinien
KStH
Körperschaftsteuer-Hinweise