gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

Ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (gBgA) ist eine Einrichtung oder Geschäftsbereich eines gemeinnützigen Vereins, der wirtschaftliche Aktivitäten ausübt und Gewinne erzielt. Diese Gewinne unterliegen in der Regel der Besteuerung, da sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber die Einnahmen können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

vGA

verdeckte Gewinnausschüttung

VG

Verwertungsgesellschaft

UmwG

Umwandlungsgesetz

ph G

persönlich haftender Gesellschafter

PartGmbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

MoPeG

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz)

KVG

Kapitalverwaltungsgesellschaft

KStR

Körperschafsteuer-Richtlinien

KStH

Körperschaftsteuer-Hinweise