Komplementär
Komplementäre sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. Sie sind Vollhafter und haften mit ihrem ganzen Vermögen. Oft handelt es sich bei den Komplementären um eine GmbH, um die Haftung zu begrenzen. (vgl. auch Kommanditist)
Kommanditist
Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die nur mit Ihrer Kommanditeinlage haften. Sie sind nicht zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. (vgl. auch Komplementär)
eingetragener Verein
Der eingetragene Verein ist eine Rechtsform, die in den §§ 21 bis 79a BGB ➚ geregelt ist. Zur Gründung eines Vereins sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. (Vergleiche auch rechtsfähiger Verein).
Dreiecksgeschäft
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft stellt eine Sonderform des innergemeinschaftlichen Reihengeschäftes, das der Vereinfachung des Verfahrens dient. Gemäß § 25b UStG ➚ ist dies anwendbar, wenn drei Unternehmer ein Reihengeschäft abschließen und jeder in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine Rechtsform, die ausschließlich für Versicherer vorgesehen ist. Mitglieder und Träger des VVaG sind die Versicherungsnehmer. Der VVaG entspricht somit dem Genossenschaftsgedanken. Die Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. ➚ ist die Interessenvertretung der Versicherungsvereine.
Vereinsregister
In das Vereinsregister (VR) werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gebildeten Vereine eingetragen, die dies beantragen. Mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, er kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Mit der Eintragung wird aus dem Verein ein eingetragener Verein, der das Kürzel e.V. führen kann. Im Rahmen des Registerrechts […]
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ist keine endständige Rechtsform, sondern eine Vorstufe zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (§ 5a GmbHG ➚). Sie kann – in der Theorie – bereits ab 1 € gegründet werden. In der Praxis ist es jedoch erforderlich, dass mit dem Gründungskapital die Gründungskosten und weitere anstehende Ausgaben getragen werden können, um […]
Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein Verfahren zur Besteuerung der Gewinnausschüttung und Dividenden an Kapitalgesellschaften. Das Verfahren wurde eingeführt, um einen Ausgleich für die Körperschaftsteuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft zu schaffen. Voraussetzung für das Teileinkünfteverfahren ist die Tatsache, dass Anteile der Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden. 60% der Kapitaleinkünfte sind der Einkommensteuer unterworfen, für […]
Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ➚ ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Er ist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert und wurde 1975 gegründet, zum Zweck der Insolvenzsicherung in der betrieblichen Altersvorsorge gegründet.
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister (PR) wird elektronisch beim Amtsgericht geführt. Das öffentliche Register informiert über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse einer Partnerschaft. Es dient zur Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit der Partnerschaft.