Urt.
Urteil
StPO
Strafprozessordnung
StHBG
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
StGB
Strafgesetzbuch
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
nv
nicht veröffentlicht (Urteile)
Steuerhinterziehung
Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO ➚) liegt vor, wenn durch bewusstes Handeln bzw. Unterlassen Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden. Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Zur möglichen Straffreiheit vgl. Selbstanzeige und zur Ordnungswidrigkeit leichtfertige Steuerverkürzung Einige der bekanntesten Fälle von Steuerhinterziehungen werden durch Financescout24 […]
Selbstanzeige
Mit einer Selbstanzeige gem. § 371 AO ➚ kann der Steuerhinterzieher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Straffreiheit erlangen. Die Regelungen zur Erlangung der Straffreiheit wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft.
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es, eine ungünstige Entscheidung abzuändern oder aufheben zu lassen. Unterschieden werden formlose Rechtsbehelfe (Gegenvorstellung, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch) und förmliche Rechtsbehelfe (Klage, Rechtsmittel, Einspruch) sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden
Nichtzulassungsbeschwerde
Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht gegen die Nichtzulassung einer Revision des jeweiligen Gerichts.