Steuer-Lexikon

Mitunternehmer

Mitunternehmerschaft (MU) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der den Zusammenschluss mehrerer Personen einer Personengesellschaft zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften bezeichnet. Diese

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Mitunternehmer-Anteil

Als Mitunternehmer-Anteil (MU-Anteil) wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen (z.B. GbR, OHG, KG) bezeichnet. Es ist die Summe

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Mitunternehmerschaft

Mitunternehmerschaft (MU-Schaft) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der den Zusammenschluss mehrerer Personen einer Personengesellschaft zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften bezeichnet. Die

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MoPeG

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz)

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