Steuer-Lexikon

Darlehen

Ein Darlehen (Darl) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen § 488 ff. BGB) oder andere Wertsachen

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Darlehenzinsen

Die Darlehenzinsen (DarlZ) ergeben den Preis für den Darlehensnehmer, den er an den Darlehensgeber entrichten muss. Die Höhe der Zinsen

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