Steuer-Lexikon

Verjährung

Für Zahlungsansprüche aus dem Steuerverhältnis gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist gem. § 228 AO ➚. Zur Änderung von Steuerbescheiden vergleiche Festsetzungsfrist.

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Vermögensteuer

Bis 1997 wurde in Deutschland eine Steuer auf das Vermögen auf Grundlage des Vermögensteuergesetzes ➚ erhoben. Nach einem Urteil des BVerfG wurde die

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Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag (VZ) ist eine finanzielle Sanktion, die in einigen Ländern, wie Deutschland, bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder verspäteter

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