Steuer-Lexikon

Liebhaberei

Unter Liebhaberei ist eine Tätigkeit zu verstehen, die auf Grund fortlaufender Verluste bzw. der Nähe zu privaten Interessen steuerlich nicht

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LKSG

->Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

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Lohnsteuer

Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird monatlich mit der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber einbehalten und

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