Nachträgliche Anschaffungskosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 Satz 2 HGB ➚ zu den Anschaffungskosten.
Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für Arbeitnehmer und gilt als Vorschrift über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz schreibt vor,
Nebenkosten (NK) sind allgemein alle Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es
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