Anmeldefrist bis Ende Juni – Entschädigung für Leid in der Behindertenhilfe

Wie das Magazin Zukunft jetzt der Deutschen Rentenversicherung berichtet, gibt es noch bis zum 30.06.2021 die Möglichkeit eine Entschädigung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu beantragen. Diese Möglichkeit steht allen Menschen zu, die in der Bundesrepublik oder der früheren DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychatrie Unrecht erfahren haben.

Weitere Informationen direkt bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe ➚

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