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Spekulationsfrist bei Scheidung

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Besonders die Aufteilung von gemeinsamen Immobilien unterliegt steuerlichen Gesichtspunkten wie der Spekulationsfrist nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG  ↗). In diesem Beitrag werden wir uns genauer mit der Spekulationsfrist bei Scheidungen beschäftigen und und einem bedeutsamen Anwendungsfall auseinandersetzen, der verdeutlicht wie komplexe steuerliche Regelungen bei einer Scheidung wirken können.

Die Spekulationsfrist und ihre Bedeutung

Die Spekulationsfrist bestimmt den Zeitraum, innerhalb dessen Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien der Einkommensteuer unterliegen können. Nach § 23 EStG sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Immobilien innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Erwerb der Immobilie steuerpflichtig. Diese Regelung soll spekulative Immobiliengeschäfte eindämmen bzw. steuerpflichtig machen. Wer Immobilien länger besitzt wird hingegen durch eine Steuerfreiheit belohnt.

Für selbst bewohnte Objekte greift die Spekulationsfrist nicht, diese können steuerfrei veräußert werden.

Folgen für die Spekulationsfrist bei Scheidung

Es gibt Situationen, in denen die Spekulationsfrist und die speziellen Gegebenheiten einer Scheidung auf komplexe Weise ineinandergreifen. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Ein Ehegatte zieht aus der gemeinsamen Immobilie aus und veräußert diese im Rahmen der Scheidung, bevor die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Befreiung für selbst bewohnte Objekte

Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 EStG entfällt die Steuerpflicht, wenn die Immobilie

  • im Veräußerungszeitpunkt und in den beiden vorangegangenen Jahren bzw.
  • während der gesamten Besitzzeit

zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Doch im Fall einer Scheidung tritt ein Problem auf: Der ausziehende Ehegatte hat die Immobilie vor dem Verkauf nicht mehr im Sinne der Eigennutzung bewohnt.

BFH-Urteil und die Konsequenzen

Der Bundesfinanzhof (BFH ↗) hat zu einem vergleichbaren Fall entschieden, dass der Gewinn aus dem Immobilienverkauf nicht mehr von der Steuer befreit ist, wenn ein Ehegatte auszieht und die Immobilie im Zuge der Scheidung veräußert wird. Denn hier kommt die 10-jährige Spekulationsfrist zu tragen, da im Zeitpunkt der Veräußerung keine eigene Nutzung mehr vorliegt. Die Überlassung an den anderen Partner bzw. die Kinder genügt diesen Anforderungen nicht. Dieses Urteil verdeutlicht die komplizierte Interaktion zwischen der Spekulationsfrist und den spezifischen Umständen einer Scheidung.

Fazit

Die Verknüpfung von Scheidung und der Spekulationsfrist kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Insbesondere der beschriebene Anwendungsfall verdeutlicht, wie Details in den Umständen den steuerlichen Status eines Immobilienverkaufs beeinflussen können. Bei einer Scheidung, die gemeinsame Immobilien betrifft, sollten Sie frühzeitig professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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