Pfändungsfreigrenze

Zahl des Monats August – 1.402

Neue Pfändungsgrenzen zum 01.07.2023

Was sind Pfändungsgrenzen?

Pfändungsgrenzen bezeichnen jene Beträge, die bei einem Schuldner nicht angetastet werden dürfen, wenn Gläubiger eine Lohnpfändung durchführen möchten. Sie stellen sicher, dass Schuldner trotz ihrer finanziellen Probleme ein gewisses Mindestmaß an Existenzsicherung und Lebensqualität behalten können. Die Pfändungsgrenzen variieren je nach Einkommenssituation und Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Die neuen Pfändungsgrenzen zum 01.07.2023

Die Pfändungsgrenzen sind abhängig von der Anzahl der zu versorgenden Personen und dem Einkommen. Die jeweiligen (Mindest-)Freibeträge ergeben sich nunmehr wie folgt:

Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro

Der Pfändungsfreibetrag bildet die Grundlage der Pfändungsfreigrenzen. Bis zu diesem Betrag darf das Einkommen eines Schuldners nicht gepfändet werden.

Für die erste unterhaltsberechtigte Person: zzgl. 527,76 Euro

Wenn der Schuldner eine unterhaltsberechtigte Person versorgt, beispielsweise seinen Ehepartner oder ein Kind, so erhöht sich die Pfändungsfreigrenze um den genannten Betrag. Dadurch wird sichergestellt, dass die Existenz der unterhaltsberechtigten Person geschützt bleibt.

Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: zzgl. 294,02 Euro

Sollte der Schuldner für mehr als eine Person Unterhaltspflichten tragen, etwa für mehrere Kinder, so steigt die Pfändungsfreigrenze für jede weitere unterhaltsberechtigte Person um den genannten Betrag.

Die Bedeutung der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen:

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig an die Inflation angepasst. Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023 trägt dazu bei, dass Schuldner ein höheres Einkommen behalten dürfen, um ihre alltäglichen Ausgaben zu decken und einen gewissen Lebensstandard zu erhalten. Die damit verbundene Sicherung des Existenzminimums ist eine grundlegende soziale Maßnahme, die auch langfristig eine bessere Schuldenregulierung ermöglicht.

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