Der neue Mindestlohn ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € pro Stunde angehoben. Damit steigt er um 0,41 € im Vergleich zum Mindestlohn von 12,41 €, der seit dem 1. Januar 2024 galt. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine weitere Erhöhung der Lohnkosten, für Arbeitnehmer ein Plus im Portemonnaie.
Warum wird der Mindestlohn erhöht?
Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission festgelegt ↗, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Die Anpassung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre und basiert auf der allgemeinen Tarifentwicklung. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen angemessenen Mindestschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten.
Wer profitiert von der Erhöhung?
Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren vor allem Beschäftigte in geringfügig entlohnten Tätigkeiten, Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer in Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen, wie dem Einzelhandel, der Gastronomie, der Reinigungsbranche und im Dienstleistungssektor.
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € bedeutet für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.221 €. Im Vergleich dazu lag dieses bei Einführung des Mindestlohns 2015 (8,50 € pro Stunde) noch bei 1.473 €.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns wieder eine jährliche Anpassung der Lohnstrukturen und in der Folge eine Zunahme der gesamten Lohnkosten. Gerade kleinere Unternehmen oder Branchen mit hohem Personalbedarf müssen diese Kostensteigerung in ihre Kalkulation einbeziehen. Sie sollten daher rechtzeitig ihre Budgetplanung für 2025 prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Preisanpassung oder zur Optimierung von Prozessen in Betracht ziehen.
Was sollten Sie als Unternehmer jetzt tun?
Budgetplanung aktualisieren
Berücksichtigen Sie die Erhöhung bei der Personal- und Finanzplanung für 2025.
Verträge überprüfen
Stellen Sie sicher, dass bestehende Arbeitsverträge den neuen Mindestlohn abdecken.
Mitarbeiter informieren
Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor.
Arbeitsabläufe optimieren
Effizienzsteigerungen können helfen, steigende Kosten abzufedern.
Preise anpassen
Prüfen Sie, für welche Produkte und Dienstleistungen auf Grund der Erhöhung des Mindestlohns (und ggf. weiterer Kosten) eine Preisanpassung erforderlich ist.
Fazit
Die Mindestlohnerhöhung auf 12,82 € ist ein wichtiger Schritt für die Einkommenssicherung vieler Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber erfordert diese Anpassung eine vorausschauende Planung und unternehmerische Flexibilität. Unser Steuerberatungs-Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um die Änderung umzusetzen, ein Controlling einzuführen oder um Sie bei weiteren Vergütungsbestandteilen zu beraten.
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!