Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für Arbeitnehmer ist das besonders relevant, denn eine Beitragserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Wer rechtzeitig handelt, kann seine Krankenkasse bis Ende Januar wechseln und damit dauerhaft Beiträge sparen – ohne auf gesetzliche Leistungen verzichten zu müssen.
Diese Sonderkündigungsrechte werden noch immer selten genutzt, obwohl der finanzielle Effekt sehr deutlich sein kann.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt:
- Sie können unabhängig von der 12-monatigen Mindestbindungsfrist kündigen
- die Kündigung ist bis zum Ende des Folgemonats möglich
→ bei Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel also spätestens bis 31. Januar - die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung automatisch
Wichtig ist, dass die Krankenkasse die Beitragserhöhung formell mitteilt – meist geschieht dies im Dezember.
Warum der Zusatzbeitrag so entscheidend ist
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt zwar einheitlich 14,6 %, der Zusatzbeitrag ist jedoch kassenindividuell und unterscheidet sich teils deutlich. Genau hier liegt das Einsparpotenzial.
Beispiel aus der Praxis:
- Bruttogehalt: 4.000 €
- Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,6 Prozentpunkte
→ rund 12 € mehr Belastung pro Monat für den Arbeitnehmer (und in gleicher Höhe auch für Ihren Arbeitgeber)
→ über 140 € im Jahr
Da Zusatzbeiträge langfristig weiter steigen dürften, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich. Selbstverständlich sollten bei den Vergleichen nicht nur die Zusatzbeiträge, sondern auch die Leistungen der Kassen betrachtet werden.
Krankenkassen vergleichen: Mehr als nur der Beitrag
Die gesetzlichen Leistungen sind weitgehend identisch. Unterschiede gibt es vor allem bei:
- Höhe des Zusatzbeitrags
- Bonusprogrammen
- Zusatzleistungen (z. B. Vorsorge, Zuschüsse)
- Bearbeitungsdauern
- Service und digitalen Angeboten
Hilfreich ist ein Beitrags- oder Krankenkassenrechner, mit dem sich die persönliche Belastung schnell ermitteln lässt. So können Arbeitnehmer objektiv prüfen, ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist.
Mitgliedsflucht als Risiko
Befindet sich Ihre derzeitige Krankenkasse unter denen mit einem der höchsten Zusatzbeiträge? Dann besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Beiträge weiter steigen. Denn wenn andere Versicherte kündigen, steigt prozentual der Anteil der Verwaltungskosten, so dass die Kasse auf höhere Einnahmen je Mitglied angewiesen sind. So kann sich eine Spirale aus Beitragserhöhungen mit Mitgliederschwund einstellen, die letztlich zum Schließen der Krankenkasse führen kann.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, rechtzeitig zu entscheiden ob ein Wechsel der Krankenkasse für Sie in Frage kommt.
So funktioniert der Kassenwechsel
Der Wechsel ist unkompliziert und ohne Risiko:
- Neue Krankenkasse auswählen
- Dort den Mitgliedsantrag stellen
- Die neue Krankenkasse kündigt die alte automatisch
- Arbeitgeber über die neue Krankenkasse informieren
Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung sollte rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden, damit die Lohnabrechnung korrekt erfolgt.
plietscher Hinweis: Regelmäßig prüfen lohnt sich
Aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich, die eigene Krankenkasse:
- jährlich zum Jahreswechsel
- bei Beitragserhöhungen
- bei Gehaltserhöhungen oder Jobwechseln
zu überprüfen. Schon geringe Unterschiede beim Zusatzbeitrag wirken sich einkommensabhängig aus.
Fazit: Sonderkündigungsrecht aktiv nutzen
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar unbedingt prüfen. Ein Wechsel ist einfach, risikolos und kann dauerhaft Geld sparen. Gerade in Zeiten steigender Beiträge ist ein regelmäßiger Vergleich ein wichtiger Baustein der persönlichen Finanzplanung.
Auch für Arbeitgeber relevant
Beitragserhöhungen und Krankenkassenwechsel betreffen nicht nur Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber sind durch steigende Zusatzbeiträge und notwendige Anpassungen in der Lohnabrechnung unmittelbar betroffen.
Aus diesem Grund haben wir das Thema Krankenkassenwechsel separat aus Arbeitgebersicht beleuchtet. Darin gehen wir unter anderem auf die Auswirkungen auf Lohnnebenkosten, Entgeltabrechnung und organisatorische Pflichten ein.
👉 Zum Artikel „Krankenkassenwechsel aus Arbeitgebersicht“
