Akteneinsicht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Akteneinsicht (AE) bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter (z.B. Strafverteidiger, Polizei) Einsicht in alle Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens bekommt. Diese dürfen dann Aufzeichnungen anschauen, Fotokopien oder Abschriften anfertigen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann bei der zuständigen Behörde, die die Akte verwahrt, gestellt werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Existenzgründung und Steuern

Braucht man wirklich einen Steuerberater? Die Existenzgründung ist ein aufregender Schritt – aber auch eine Phase voller Herausforderungen. Neben der Geschäftsidee und der Finanzierung gehört

Archivierung von Mails

Sichere E-Mail-Aufbewahrung im Kontext von Datenschutz und Digitalisierung Die digitale Kommunikation ist heute der wichtigste Bestandteil geschäftlicher Abläufe. Besonders E-Mails spielen dabei eine zentrale Rolle