Anstalt des öffentlichen Rechts

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Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.) ist eine Einrichtung, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt, die per Gesetz oder Satzung zugewiesen sind. Sie wird auf gesetzlicher Grundlage vom Staat gegründet. Vollrechtsfähige Anstalten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Darunter fallen zum Beispiel

  • Bibliotheken
  • Bundes- oder Landesbanken
  • Schulen
  • Verkehrsbetriebe
  • Stadtreinigungsbetriebe

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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