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Das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) – auch Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen genannt – war eine Regelung in Deutschland, die zwischen 1892 und 1973 bestand. Es hatte das Ziel, Auswanderer vor Ausbeutung und unzureichenden Informationen zu schützen, insbesondere im Hinblick auf Reisevermittlung und Arbeitsverhältnisse im Ausland.