elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) dient zum elektronischen Datenaustausch mit Gerichten. Es unterliegt besonderen IT-Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, damit sogenannte sichere Übertragungswege garantiert sind. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach wird von Einzelpersonen wie Dolmetscher, Gutachter oder Gerichtsvollzieher und Organisationen sowie Unternehmen, Verbänden und andere professionellen Verfahrensbeteiligten genutzt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten