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Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist eine deutsche Gesetzgebung, die darauf abzielt, EU-Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in bestimmten Bereichen umzusetzen. Es soll unter anderem die elektronische Kommunikation in Insolvenzverfahren, im Handelsregister und in vergleichbaren Verzeichnissen erleichtern.
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