Handwerkerleistungen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon
Handwerkerleistungen sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vor: bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können von der Steuer abgesetzt werde (max. 1.200 Euro).
Begünstigt sind Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (nicht aber bei Neuanschaffung)

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen