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Die Mitteilungsverordnung (MV) ist eine im Jahr 1993 erlassene Rechtsverordnung. Sie verpflichtet deutsche Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, den Finanzbehörden bestimmte steuererhebliche Tatsachen aktiv mitzuteilen. Ziel ist es die Sicherung der Besteuerung zu gewährleisten. Grundlage der Mittelverordnung ist § 93a Abgabenordnung (Mitwirkungspflicht).
Alternative Bedeutungen:
- MitteilungsverordnungDie Mitteilungsverordnung (MV) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Meldepflichten von Banken und anderen Finanzinstituten in Bezug auf grenzüberschreitende Finanzkonten regelt. Sie verpflichtet diese Institutionen, bestimmte Informationen über Konten von Steuerpflichtigen an das zuständige Finanzamt zu melden, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

