Mitunternehmer-Anteil

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Als Mitunternehmer-Anteil (MU-Anteil) wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen (z.B. GbR, OHG, KG) bezeichnet. Es ist die Summe der Anteile des Gesellschafters an den Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft. Hinzuerworbene oder zusätzlich angewachsene Anteile vereinigen sich zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Was bringt das Einkommensteuergesetz?
Aktuelles

Was bringt das Einkommensteuerreformgesetz?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung