Nachweisgesetz

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht

Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als Arbeitgeber drohen empfindliche Bußgelder, wenn Sie gegen das Nachweisgesetz verstoßen. Wir erklären, worum es geht und warum Arbeitgeber hier unbedingt handeln sollten.

Für wen gilt das Nachweisgesetz (NachwG)?

Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer*innen, also auch für geringfügig Beschäftigte und bezahlte Praktikanten.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der folgenden Fristen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen (die elektronische Form ist ausgeschlossen).

Welche Informationen müssen enthalten sein?

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Verträgen: die vorhersehbare Dauer
  • Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
  • Dauer der Probezeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge, Prämien, Zulagen etc.)
  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
  • Möglichkeit der Anordnung von Überstunden 
  • Urlaubsanspruch
  • Anspruch auf bereitgestellte Fortbildungen
  • Zusage einer betrieblichen Altersversorgung
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Welche Fristen gibt es?

  • Spätestens am ersten Tag:
    Angaben zu Name, Anschrift, Beginn, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Vergütung
  • Spätestens am siebten Tag:
    Angaben zu Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen
  • Spätestens einen Monat nach Beginn:
    Übrige Angaben wie betriebliche Altersvorsorge und Fortbildung

Wie handle ich bei Änderungen?

Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. Die Pflicht zur Mitteilung gilt nicht bei Änderungen gesetzlicher, tariflicher oder betrieblicher Vorschriften. 

Unser Tipp für Arbeitgeber

  • Bleiben Sie auf der sicheren Seite und beachten das Nachweisgesetz
  • Erstellen Sie am besten gleich einen vollständigen schriftlichen Arbeitsvertrag. Denn nur so haben Sie im Falle eines Falles einen Nachweis über die Vereinbarungen.
  • Verwenden Sie Vorlagen für Arbeitsverträge, die an Ihren Bedarf angepasst sind
  • Beachten Sie auch bei Minijobs und kurzfristigen Anstellungen Ihre Pflichten als Arbeitgeber
  • Änderungen im Arbeitsverhältnis (z. B. Arbeitszeit, Gehalt) schriftlich aushändigen

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