Wir von plietsch! Steuerberatung verstehen uns als Lotsen unserer Mandanten. Steuerberatung beginnt für uns mit der kleinen Frage zwischendurch und geht über Einspruchs- und Klageverfahren bis zur Erstellung von Gutachten bzw. dem Einholen verbindlicher Auskünfte. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten dabei, wenn es darum geht eine steuerlich optimale Lösung zu gestalten.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei den alltäglichen und besonderen Fragen.
Von kleinen Fragen im Rahmen des Rechnungswesens über die Beurteilung einzelner Sachverhalte oder Verträge, z.B. zwischen nahen Angehörigen, bis zum komplexen Gestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Und da auch wir nicht alle Themen beherrschen können, bedienen wir uns in manchen Fällen Spezialisten, um die richtige Lösung für Sie zu erreichen.
Für komplizierte Steuerliche Sachverhalte erstellen wir gerne Gutachten für Sie bzw. fordern diese bei unseren Kooperationspartnern für verschiedene (Steuer-)Rechtsgebiete an. Bei einigen geplanten Transaktionen ist es sinnvoll, diese im Vorfeld der Finanzverwaltung zur Prüfung vorzulegen, um durch eine verbindliche Auskunft Rechtssicherheit zu erreichen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Wir empfehlen allen Mandanten die Bescheide direkt an uns als Kanzlei senden zu lassen, damit wir diese schnellstmöglich für Sie überprüfen können. Denn leider sind Fehler häufig, sei es durch hohe Arbeitsbelastung oder Automatisierung.
Nach erfolgter Bescheidprüfung legen wir in Ihrem Auftrag Einspruch oder einen Änderungsantrag ein, wenn ein Bescheid zu Ihren Ungunsten fehlerhaft ist. Nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2019 wird dem Steuerpflichtigen in mehr als 65% aller Fälle Recht gegeben, nachdem ein Einspruch eingelegt wurde.
Sollte ein Einspruch, den wir für Sie führen oder den Sie selbst geführt haben, nicht erfolgreich sein, prüfen wir gerne für Sie ob sich ein Finanzgerichtsverfahren lohnt. Sollte dies der Fall sein, reichen wir Klage gegen das Finanzamt ein um eine Änderung des Steuerbescheides zu Ihren Gunsten zu erreichen.
Eine Außenprüfung durch das Finanzamt gehört mit zu den Alpträumen mancher Unternehmer. Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, ist es ein komisches Gefühl, dass der Staat in Ihren Unterlagen und Aufzeichnungen stöbert. Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen und helfen Ihnen dabei wieder ruhig schlafen zu können.
Anders als bei einer Betriebsprüfung liegt dem Finanzamt ein Verdachtsfall vor, wenn die Steuerfahndung „einfällt“. Sollte das der Fall sein, kontaktieren Sie uns direkt, damit wir Sie zunächst telefonisch und dann vor Ort unterstützen können.
Mit Ruhe und Besonnenheit gelingt es oft, die Missverständnisse auszuräumen.
Fehler passieren. Wenn es nun gilt diese gegenüber dem Finanzamt auszuräumen und die gemachten Fehler damit aus der Welt zu schaffen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Hierbei gilt es gründlich und schnell zu arbeiten, um wirklich alle Sachverhalte aufzudecken und korrekt zu melden. Nur so kann die gewünschte Straffreiheit dann auch erreicht werden.
Bei Verfahren in Steuerstrafsachen gilt es zwischen der Mitwirkungspflicht gegenüber der Finanzverwaltung einerseits und dem Grundrecht, sich nicht selbst im Strafverfahren belasten zu müssen, andererseits abzuwägen. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich und kooperieren mit Ihrem Rechtsanwalt.
Im Internet kursieren zahlreiche Tipps für Steuergestaltungen. Von Genossenschaften über Holding-Modelle bis zur Stiftung. Bitte bedenken Sie, dass sich viele der Darstellungen im Rahmen der kurzen Zusammenfassung recht sinnvoll anhören, aber in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob sich der damit zusammenhängende Aufwand auch lohnt und die genannte Gestaltung legal ist.
So kann eine Holding zwar erhebliche Steuern sparen. Wenn Sie die in Ihrem Betrieb erwirtschafteten Ergebnisse jedoch zum täglichen Leben benötigen, verpufft der Effekt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, im Rahmen des steuerrechtlich möglichen und in Ihrem Fall sinnvollen, Steuern zu sparen.
Bitte sprechen Sie uns hierfür frühzeitig an. Denn nur, wenn Sie uns in Ihre Überlegungen einbeziehen, können wir Sie dabei bestmöglich unterstützen. Ist ein steuerlicher Sachverhalt hingegen bereits verwirklicht, ist es ungleich schwerer und oft leider sogar unmöglich, steuerlich negative Folgen abzuwehren.
Sie möchten ihren Nachlass im Vorfeld planen? Sprechen Sie uns gerne darauf an, damit wir Sie unterstützen können.
Sie haben geerbt oder wurden beschenkt und brauchen nun steuerliche Unterstützung? Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen werden hohe formelle Anforderungen – nicht nur – an die Buchführung gestellt, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Die Trennung der Buchführung in drei (oder mehr) Sphären und die passende Zuordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle stellt hohe Ansprüche, denen wir gerne gerecht werden.
Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die speziell für Kooperationen geeignet ist. Nach dem Genossenschaftsgedanken hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine steuerliche Besonderheit sind die genossenschaftlichen Rückvergütungen, die es ermöglichen bis zum Beschluss des Jahresabschlusses noch Betriebsausgaben durch die Rückzahlung von Boni an die Mitglieder zu generieren.
Sie haben eine Gründungsidee für eine Genossenschaft? Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Auch bei laufenden Fragen einer bestehenden Genossenschaft unterstützen wir Sie gerne.
Unser Steuerberater Alexander Huber hat Erfahrungen als Initiator, Vorstand, Mitglied einer Vertreterversammlung sowie als Mitglied einiger Genossenschaften. Gerne steht er Ihnen mit seiner Expertise zur Verfügung.
Es gibt viele Anlässe, die eine Ausnutzung der steuerlichen Vorschriften sinnvoll machen. Gerne sprechen wir mit Ihnen die Ziele für die nächsten Jahre durch, um dann eine steuerlich sinnvolle Möglichkeit z.B. für Investitionen aufzuzeigen.
Ob es nun um die Vermeidung oder die bewusste Eingehung einer Betriebsaufspaltung geht, die Verpachtung eines Betriebes an Stelle der Aufgabe oder um einen anderen Sachverhalt geht, wir finden gemeinsam eine Lösung.
Reihengeschäfte, Einfuhrumsatzsteuer, Ausfuhr… Jeder einzelne Geschäftsvorfall in einem Unternehmen hat auch eine umsatzsteuerliche Auswirkung. Wenn Sie in einem Sachverhalt unsicher sind, wie er zu behandeln ist, sprechen Sie uns gerne an.
Auch hier gilt: Oft ist es schon vor der Auftragsannahme wichtig die steuerlichen Auswirkungen zu klären, um teure Folgekosten, z.B. für eine steuerliche Registrierung im Ausland, zu vermeiden.
Unsere Leistung erbringen wir aus unseren Steuerkanzleien in Reppenstedt (Samtgemeinde Gellersen, Landkreis Lüneburg) und Bispingen (Heidekreis). Wir arbeiten meist digital zusammen, weshalb auch eine bundesweite Betreuung möglich ist.