Bundessozialgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht (BSG). Auch im Bundessozialgericht wirken neben Berufsrichtern und Berufsrichterinnen ehrenamtliche Richter/Richterinnen mit. Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen.

Das Bundessozialgericht ➚ ist das oberste Gericht der Sozialgerichtbarkeit und entscheidet in letzter Instanz über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte bzw. für sogenannte Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte