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In Artikel 106 Absatz 1 GG ➚ werden die Steuern definiert, die dem Bund zustehen.
(siehe auch: Finanzverfassungsrecht, Gemeindesteuern, Gemeinschaftssteuern, Landessteuern)
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(siehe auch: Finanzverfassungsrecht, Gemeindesteuern, Gemeinschaftssteuern, Landessteuern)
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