Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ➚ (auch unlauteres Wettbewerbsgesetz genannt) ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt. Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen wie beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Irreführende und unwahre Angaben, Anschwärzen von Mitbewerbern u.a.. Werden entsprechende wirtschaftliche Verhaltensweisen trotzdem vollzogen, sind diese dem Gesetz nach zu sanktionieren. Das UWG gibt somit auch den Rahmen für die Straf- und Bußgeldvorschriften vor.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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