Sonderbetriebsausgaben

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter Sonderbetriebsausgaben (SBA) versteht man Aufwendungen eines einzelnen Gesellschafters, die durch seine Beteiligung an einer Personengesellschaft verursacht sind.

Darunter können beispielsweise Darlehenszinsen oder Reisekosten fallen. Die Sonderbetriebsausgaben können nur mit der Steuererklärung der Personengesellschaft beim Betriebsstättenfinanzamt geltend gemacht.

Die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens (Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) werden in die Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte