Auch nach Ihrem Tod kann plietsch! Steuerberatung in Ihrem Sinne agieren. Im Rahmen der Testamentsvollstreckung kümmern wir uns um die Umsetzung Ihres Willens.
Wenn Sie klare Vorstellungen haben, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll, bietet sich ein Testament an. Gerne beraten wir Sie zu steuerlichen Fragen rund um die Testamentserstellung.
Sie wünschen eine Testamentsvollstreckung durch uns?
Bitte sprechen Sie uns dazu im Vorfeld an, damit wir gemeinsam das Testament so gestalten können, dass die Testamentsvollstreckung möglichst eindeutig geregelt ist. So kann Streitpotential zwischen Ihren Erben und uns als Testamentsvollstrecker bereits im Vorfeld vermieden werden.
Ihr Vermächtnis in sicheren Händen: Als Ihr Testamentsvollstrecker kümmern wir uns darum, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Auch nach Ihrem Tod können wir Sie unterstützen und dafür sorgen, dass genau das mit Ihrem Nachlass geschieht, was Sie sich vorgestellt haben. Gute Gründe dafür, uns als Testamentsvollstrecker zu beauftragen sind zum einen zur Entlastung der Erben, aber auch die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben.
Eine Testamentsvollstreckung dient der allgemeinen Verwaltung und Kontrolle des Vermögens, sollten die Erben z.B. noch minderjährig sein. Zudem schützt es auch vor Gläubigerzugriffen bei einer Überschuldung von Erben oder stellt die Unternehmensfortführung und -erhaltung sicher.
Um Ihren Willen möglichst effektiv umzusetzen, bitten wir im Vorfeld um Klärung zu Ihrem Testament.
Oftmals bietet es sich an einen Testamentsvollstrecker aus der Region zu benennen, um weite Anfahrtswege zu vermeiden. Wir stehen mit unseren unseren Büros in Reppenstedt (Samtgemeinde Gellersen, Landkreis Lüneburg) und Bispingen (Heidekreis) für Testamentsvollstreckungen im Raum Lüneburger Heide zur Verfügung. Zur Region gehören die Nachlassgerichte bzw. Amtsgerichte Buchholz, Lüneburg, Soltau, Uelzen, und Winsen.