Bis 31.12.2017 wurden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge offener Investmentfonds nach § 5 InvStG steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet, was dazu führte, dass jeder Anteilsinhaber vom Fonds eine eigene Steuerbescheinigung erhielt.

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.