Abflussprinzip

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Abflussprinzip ist in § 11 Absatz 2 EStG ➚ geregelt. Es gilt für die Überschusseinkünfte und besagt, dass die Ausgaben dem Jahr zuzuordnen sind, in dem sie abgeflossen sind.

Für regelmäßige Ausgaben gilt eine Ausnahme, nach der ein Abfluss selbst dann dem Jahr der Fälligkeit zugeordnet wird, wenn die Zahlung in einem anderen Jahr innerhalb „kurzer Zeit“ erfolgt. Diese kurze Zeit wird nach herrschender Meinung mit 10 Tagen festgelegt.

(siehe auch: Zuflussprinzip)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte