Akteneinsicht (AE) bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter (z.B. Strafverteidiger, Polizei) Einsicht in alle Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens bekommt. Diese dürfen dann Aufzeichnungen anschauen, Fotokopien oder Abschriften anfertigen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann bei der zuständigen Behörde, die die Akte verwahrt, gestellt werden.

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Warum steigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind in diesem Jahr teilweise mehrfach angehoben worden. Darüber hatten wir bereits Anfang 2025 berichtet. Auch für