Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 250 Absatz 1 HGB ➚ diejenigen Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag einen Aufwand darstellen.
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.