Anstalt des öffentlichen Rechts

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.) ist eine Einrichtung, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt, die per Gesetz oder Satzung zugewiesen sind. Sie wird auf gesetzlicher Grundlage vom Staat gegründet. Vollrechtsfähige Anstalten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Darunter fallen zum Beispiel

  • Bibliotheken
  • Bundes- oder Landesbanken
  • Schulen
  • Verkehrsbetriebe
  • Stadtreinigungsbetriebe

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen