Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

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Unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) versteht man in Deutschland alle Tätigkeiten, die von der Bundesagentur von Arbeit bezuschusst werden und die bis März 2012 dazu dienten Arbeitslose wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln oder alternativ ein geringes Einkommen zu sichern.

Wichtige Mittel der Arbeitsbeschaffung waren Lohnkostenzuschüsse an Unternehmen und die Finanzierung öffentlicher Arbeiten, z. B. im Umweltschutz oder sozialen Bereich, die ohne ABM nicht erledigt würden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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