Arbeitslosenversicherung

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Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine gesetzlich geregelte Pflichtversicherung. Der Beitragssatz wird jeweils zur Hälfte vom versicherungspflichtigen Beschäftigtem und vom Arbeitgeber bezahlt. Sie greift, wenn jemand arbeitslos wird. Die wichtigsten Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind u.a. Arbeitslosengeld, Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld.

War ein Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt, hat er Anspruch auf Leistungen gemäß der Arbeitslosenversicherung.

(siehe auch www.arbeitsagentur.de ➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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