Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch Ausfuhranmeldung genannt, ist ein Nachweis der Zollstelle, dass die Ausfuhr der Waren zulässig ist. Mit dem Dokument erhält man die offizielle Erlaubnis Waren in ein Nicht-EU-Land zu überführen. Es ist erst ab einem bestimmten Warenwert bzw. Warengewicht verpflichtend. Neben der Kontrollfunktion dient das ABD auch als Informationsmaterial für die Datenbank der Außenhandelsstatistik.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr