Ausfuhrbegleitdokument

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Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch Ausfuhranmeldung genannt, ist ein Nachweis der Zollstelle, dass die Ausfuhr der Waren zulässig ist. Mit dem Dokument erhält man die offizielle Erlaubnis Waren in ein Nicht-EU-Land zu überführen. Es ist erst ab einem bestimmten Warenwert bzw. Warengewicht verpflichtend. Neben der Kontrollfunktion dient das ABD auch als Informationsmaterial für die Datenbank der Außenhandelsstatistik.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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