Gemäß § 48 ff. EStG ➚ erfolgt ein Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer), sofern der leistende Unternehmer dem Empfänger (Unternehmer bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts) keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Der Steuerabzug beträgt 15 % des Brutto-Rechnungsbetrages und gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des leistenden Unternehmers.

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Warum steigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind in diesem Jahr teilweise mehrfach angehoben worden. Darüber hatten wir bereits Anfang 2025 berichtet. Auch für