Gemäß § 48 ff. EStG ➚ erfolgt ein Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer), sofern der leistende Unternehmer dem Empfänger (Unternehmer bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts) keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Der Steuerabzug beträgt 15 % des Brutto-Rechnungsbetrages und gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des leistenden Unternehmers.

Zahl des Monats
Zahl des Monats September – 3,2
Der 27. September steht in Deutschland für den Klimatag. Der Klimatag ist eine jährliche Veranstaltung, die dazu dient, das Bewusstsein für den Klimawandel zu schärfen