Als ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) gilt nach dem Körperschaftssteuergesetz jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die Einnahmen sind steuerpflichtig und das zu versteuernde Einkommen unterliegt dem Körperschaftsteuersatz. Als Betrieb gewerblicher Art wird beispielsweise ein Zoo, Museum oder eine Druckerei geführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe zählen nicht zu den Betrieben gewerblicher Art.

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Dirk Bruhn
Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt