Betriebseinnahmen (BE) sind Wirtschaftsgüter in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es wird zwischen steuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen unterschieden. Gängige Betriebseinnahmen sind Veräußerungen von Anlagevermögen, Erlöse von Warenverkäufen oder beispielsweise Einnahmen durch Provisionen.
![BMF](https://plietsch-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2024/07/BMF.png)
Aktuelles
Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF
Mitte Juli 2024 haben die vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingesetzten Expertenkommissionen ihre Berichte mit steuerlichen Reformvorschlägen abgegeben. Die zwei Kommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „vereinfachte Unternehmenssteuer“ wurden