Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Das Bundesarbeitsgericht ist als dritte und somit oberste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig für Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte, Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte, Sprungrevisionen gegen Urteile der Arbeitsgerichte und für Nichtzulassungsbeschwerden.