Bundessozialgericht

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Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht (BSG). Auch im Bundessozialgericht wirken neben Berufsrichtern und Berufsrichterinnen ehrenamtliche Richter/Richterinnen mit. Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen.

Das Bundessozialgericht ➚ ist das oberste Gericht der Sozialgerichtbarkeit und entscheidet in letzter Instanz über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte bzw. für sogenannte Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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