Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurde es Arbeitgebern ermöglicht ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Zuschuss zu gewähren. Dieser ist gemäß § 3 Nr. 11a EStG ➚ im Zeitraum von März 2020 bis März 2022 bis zu einer Höhe von 1.500 € steuerfrei.
Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln. Eine Umwandlung anderer Verpflichtungen ist nicht vorgesehen. Weitere Details enthalt das Corona-FAQ des Bundesfinanzministeriums (PDF) ➚.